Sin autem in scriptura quidem aut depositione nihil tale appareat, una autem pars edicat iuramentum esse praestitum, quatenus arbitrali stetur sententia, huiusmodi litigatorum vel solius arbitri sermones minime esse credendos, cum et, si quis iusiurandum datum esse non iudice supposito nec hoc scriptura partium testante concesserit, incerti certaminis compositio, quae inter homines imperitos saepe accidit, non aliquid robur iudicatis inferat, sed in huiusmodi casu haec obtineant, quae veteres super arbitris eligendis sanxerunt.
von leony.957 am 28.05.2023
Wenn jedoch in der schriftlichen Aufzeichnung oder Aussage nichts Derartiges ersichtlich ist, sondern eine Partei einen Eid behauptet zu haben, damit das schiedsrichterliche Urteil aufrechterhalten werde, sind solche Aussagen der Streitparteien oder des Schiedsrichters keinesfalls zu glauben. Denn selbst wenn jemand zugestehen würde, dass ein Eid ohne Beisein eines Richters und ohne schriftliche Dokumentation der Parteien geleistet wurde, soll die Beilegung eines ungewissen Streits, wie sie unter unerfahrenen Menschen oft vorkommt, den Urteilen keine Rechtskraft verleihen. Vielmehr sollen in einem solchen Fall jene Grundsätze gelten, die die Alten bezüglich der Auswahl von Schiedsrichtern festgelegt haben.
von lisa.m am 21.10.2022
Sollte jedoch in der schriftlichen Aufzeichnung oder Aussage kein derartiger Beweis vorliegen und behauptet eine Partei, einen Eid geleistet zu haben, um die Entscheidung des Schiedsrichters zu bekräftigen, so sollten solche Behauptungen der Parteien oder des Schiedsrichters allein nicht als glaubwürdig angesehen werden. Selbst wenn jemand zugibt, dass ein Eid ohne Beisein eines Richters und ohne schriftliche Dokumentation der Parteien geleistet wurde, sollte die Lösung eines unklaren Streits (was bei unerfahrenen Personen häufig vorkommt) nicht als rechtlich bindend betrachtet werden. Stattdessen sollten in solchen Fällen die herkömmlichen Regeln zur Auswahl von Schiedsrichtern befolgt werden.