Et in his omnibus casibus liceat vel in factum vel condictionem ex lege vel in rem utilem instituere, secundum quod facti qualitas postulaverit.
von enno.n am 07.10.2019
In allen diesen Fällen kann entweder eine Klage auf Sachverhalt, eine Condictio aus Gesetz oder eine nützliche Sachenklage eingeleitet werden, je nachdem, was die Beschaffenheit des Sachverhalts erfordert haben wird.
von miriam.w am 19.03.2024
In all diesen Fällen kann man entweder eine Klage auf Tatsachengrundlage, eine gesetzliche Anspruchsklage oder eine Eigentumsnutzungsklage erheben, je nachdem, was die Umstände erfordern.