Vel ex qua causa ob res donatas retentio introducatur, cum sit donatori facultas per actionem in rem directam vel per utilem vel per condictionem suo iuri mederi?
von mica.913 am 26.02.2022
Oder aus welchem Grund sollte eine Zurückbehaltung für verschenkte Sachen eingeführt werden, wenn dem Schenkenden die Möglichkeit zusteht, sein Recht durch eine direkte Sachklage, eine nützliche Klage oder eine Kondiktionsklage zu wahren?
von sophy858 am 15.05.2021
Warum sollten wir das Zurückbehaltungsrecht für Schenkungen zulassen, wenn der Spender bereits mehrere Möglichkeiten hat, seine Rechte zu schützen, sei es durch einen dinglichen Anspruch, eine billigkeitsrechtliche Klage oder einen Herausgabeanspruch?