Quid enim opus est inducere ob mores retentionem alio auxilio ex constitutionibus introducto?
von helene.9918 am 14.11.2017
Wozu sollte man eine Zurückhaltung aufgrund des Verhaltens einführen, wenn bereits durch Verfassungen eine andere Abhilfe geschaffen wurde?
von ava869 am 13.11.2018
Wozu braucht man ein verhaltensbasiertes Zurückbehaltungsrecht, wenn die kaiserlichen Gesetze bereits eine andere Abhilfe vorsehen?