Sed nec retentio ob res amotas necessaria est, cum pateat omnibus maritis rerum amotarum iudicium.
von leoni.s am 19.07.2018
Aber weder ist eine Zurückbehaltung wegen entfernter Gegenstände notwendig, da allen Ehemännern das Urteil über entfernte Dinge offensteht.
von liana9942 am 24.04.2016
Allerdings ist die Zurückhaltung von Eigentum in Fällen von Diebstahl nicht notwendig, da allen Ehemännern rechtliche Schritte bezüglich gestohlener Sachen offenstehen.