Quam ob rem nec ita claudenda res est familiaris, ut eam benignitas aperire non possit, nec ita reseranda, ut pateat omnibus; modus adhibeatur isque referatur ad facultates.
von Lionel am 11.10.2016
Aus diesem Grund darf das Familienvermögen weder so verschlossen sein, dass Großzügigkeit es nicht öffnen kann, noch so unverschlossen, dass es allen offensteht; es soll ein Maß angelegt werden, das sich an den Möglichkeiten orientiert.
von nellie955 am 22.06.2020
Daher sollten wir unser Vermögen weder so eng bewahren, dass Großzügigkeit keinen Zugang findet, noch so offen lassen, dass es jedermann nehmen kann; wir sollten Maß halten und gemäß unseren Möglichkeiten handeln.