Ex illo tempore, quo in civilibus causis, quae inter privatos moventur, consultaturum vel relaturum te esse promiseris vel appellationis a te interpositae sollemnia completa fuerint, nihil posthac tibi quodlibet speciale ac requisitum vel quibuscumque modis favoris gratiam praeferens audiendum est, sed observandum, ut iuxta priora statuta sollemnitatis more expleto gesta ad comitatum omnia dirigantur.
von yan.s am 31.10.2020
Von dem Zeitpunkt an, ab welchem in Zivilrechtsangelegenheiten, die zwischen Privatpersonen verhandelt werden, Sie versprochen haben zu beraten oder zu berichten, oder die förmlichen Verfahren einer von Ihnen eingelegten Berufung abgeschlossen sind, soll nichts weiterhin von besonderer oder angeforderter Natur oder einer Gefälligkeit in irgendeiner Weise für Sie gehört werden, sondern es muss beachtet werden, dass gemäß früherer Statuten, nach Abschluss der formellen Verfahren, alle Vorgänge an den Gerichtshof zu richten sind.
von amelie.b am 22.07.2016
Von dem Zeitpunkt an, an dem Sie versprochen haben, in Zivilsachen zwischen Privatpersonen Rat zu erteilen oder einen Bericht zu erstellen, oder nachdem die Verfahrensförmlichkeiten Ihrer Berufung abgeschlossen wurden, dürfen Sie danach keine besonderen Anfragen berücksichtigen oder irgendeine Form von Bevorzugung zeigen. Stattdessen müssen Sie früheren Vorschriften folgen und nach Abschluss aller Verfahrensförmlichkeiten alle Falldokumente an das Kaiserliche Gericht senden.