Litigatoribus copia est etiam non conscriptis libellis ilico appellare voce, cum res poposcerit iudicata, tam in civilibus quam in criminalibus causis.
von kimberley.z am 01.11.2019
Litigatoren steht es frei, auch ohne schriftliche Unterlagen, unmittelbar nach Urteilsverkündung mündlich Berufung einzulegen, wenn die Rechtssache es erfordert, sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Verfahren.
von jan846 am 27.08.2016
Den Parteien eines Rechtsstreits ist es gestattet, bei Bedarf des Urteils sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Verfahren sofort mündlich Berufung einzulegen, ohne schriftliche Unterlagen einreichen zu müssen.