Ne causas, quae in nostram venerint scientiam, rursus transferri ad iudicia necesse sit, instructiones necessarias plene actis inseri praecipimus.
von leonhard.m am 23.08.2023
Um zu vermeiden, dass Fälle, die uns vorgelegt wurden, erneut an die Gerichte zurückverwiesen werden müssen, verfügen wir, dass alle erforderlichen Anweisungen vollständig in den Akten vermerkt werden.
von lina.t am 21.04.2015
Damit Fälle, die uns zur Kenntnis gelangt sind, nicht erneut an Gerichte überwiesen werden müssen, befehlen wir, die erforderlichen Anweisungen vollständig in die Akten aufzunehmen.