Nam si quis erit qui hoc dicat, esse quasdam oratorum proprias sententias atque causas et certarum rerum forensibus cancellis circumscriptam scientiam, fatebor equidem in his magis adsidue versari hanc nostram dictionem, sed tamen in his ipsis rebus permulta sunt, quae ipsi magistri, qui rhetorici vocantur, nec tradunt nec tenent.
von lanah8835 am 21.12.2021
Wenn jemand behauptet, dass Redner eigene spezielle Ideen und Fälle haben und ihr Wissen auf gerichtliche Angelegenheiten beschränkt sei, werde ich zugeben, dass unsere Rede diese Themen häufiger behandelt. Jedoch gibt es selbst innerhalb dieser Themen viele Dinge, die die Rhetoriklehrer selbst weder lehren noch verstehen.
von nina.8869 am 21.02.2022
Denn wenn jemand sagen würde, dass es gewisse Gedanken und Fälle gebe, die Rednern eigen sind, und ein Wissen, das durch die Schranken bestimmter gerichtlicher Angelegenheiten begrenzt wird, so werde ich zwar eingestehen, dass unsere Rede sich häufiger in diesen Dingen bewegt, aber dennoch gibt es in diesen Angelegenheiten sehr viele Dinge, die die Lehrer selbst, die Rhetoriker genannt werden, weder überliefern noch erfassen.