Nam hermagoras quidem nec quid dicat attendere nec quid polliceatur intellegere videtur, qui oratoris materiam in causam et in quaestionem dividat, causam esse dicat rem, quae habeat in se controversiam in dicendo positam cum personarum certarum interpositione; quam nos quoque oratori dicimus esse adtributam, nam tres eas partes, quas ante diximus, subponimus, iudicialem, deliberativam, demonstrativam,.
von marlene979 am 10.07.2013
Denn Hermagoras scheint weder darauf zu achten, was er sagt, noch zu verstehen, was er verspricht, der die Materie eines Redners in Ursache und Streitfrage teilt und sagt, dass eine Ursache eine Sache sei, die in sich selbst eine Kontroverse enthält, die im Sprechen mit der Dazwischenkunft bestimmter Personen positioniert ist; was wir auch dem Redner zuschreiben, denn wir ordnen darunter jene drei Teile, die wir zuvor erwähnt haben: den gerichtlichen, den beratenden und den demonstrativen.
von simon.i am 15.02.2023
Denn Hermagoras scheint weder zu verstehen, was er sagt, noch seine eigenen Behauptungen zu begreifen, wenn er den Rednerischen Themenbereich in spezifische Fälle und allgemeine Fragen unterteilt. Er definiert einen Fall als eine Angelegenheit, die eine Streitigkeit beim Sprechen mit bestimmten beteiligten Personen beinhaltet. Während wir zustimmen, dass dies zum Aufgabenbereich des Redners gehört, ordnen wir es in die drei zuvor erwähnten Kategorien ein: rechtliche, politische und zeremonielle Rede.