Nam cogimur a proferenda sententia temperare, quoniam verendum est, ne lis incognito negotio dirimatur, adempta copia conquerendi.
von eveline.c am 11.07.2019
Wir müssen uns davor hüten, eine Entscheidung zu treffen, da die Gefahr besteht, dass der Fall möglicherweise entschieden wird, bevor er vollständig untersucht wurde, und damit keine Möglichkeit mehr bleibt, Einwände zu erheben.
von annalena949 am 29.08.2022
Wir sind gezwungen, uns der Urteilsverkündung zu enthalten, da befürchtet werden muss, dass der Streit unaufgeklärt beigelegt werden könnte, wobei die Möglichkeit zu klagen genommen wurde.