Inter privatos et fiscum si aliqua lis mota fuerit, utrique parti petendae dilationis per defensores suos copia non est deneganda, si hoc commoditatis ratio postulaverit.
von emilio.f am 07.04.2021
Wenn zwischen Privatpersonen und dem Fiskus ein Streit entstanden ist, darf beiden Parteien die Möglichkeit, durch ihre Verteidiger eine Verzögerung zu beantragen, nicht verweigert werden, wenn dies die Gründe der Zweckmäßigkeit erfordern.
von conner.935 am 21.02.2015
Wenn zwischen Privatpersonen und der Staatskasse ein Rechtsstreit entsteht, muss beiden Parteien durch ihre Anwälte die Möglichkeit gewährt werden, bei Bedarf einen Aufschub zu beantragen, sofern dies die sachlichen Umstände erfordern.