Nec de statu ac patrimonio litigantibus in transmarina etiam dilatione mensuum novem spatia egredi concedatur.
von jaden9859 am 19.07.2020
Es soll nicht gestattet sein, dass bei Rechtsstreitigkeiten über Status und Vermögen, selbst bei transmarinen Verzögerungen, die Fristen von neun Monaten überschritten werden.
von lilya8913 am 31.10.2024
Bei Rechtsstreitigkeiten betreffend Rechtsstatus und Erbschaft, auch bei Verfahren im Ausland, dürfen Verzögerungen nicht über neun Monate hinausgehen.