In transmarina autem dilatione novem menses computari oportebit.
von lion.c am 01.11.2022
Bei Verzögerungen im Zusammenhang mit Übersee-Reisen sollte eine Frist von neun Monaten eingehalten werden.
von mari.i am 07.09.2020
Bei einer Verzögerung im Überseeverkehr werden neun Monate berechnet werden müssen.