Quare perennibus inuretur iudex notis, si cuncta, quae litigatores instructionis probationisque causa recitaverint, indita actis vel subiecta non potuerint inveniri.
von andre.m am 02.02.2014
Der Richter wird mit dauerhaften Konsequenzen konfrontiert, wenn Beweise oder Aussagen, die von den Parteien zur Belehrung und zum Nachweis vorgebracht wurden, nicht in den Gerichtsunterlagen oder Anlagen gefunden werden können.
von linus.f am 06.07.2023
Daher soll der Richter mit dauerhaften Zeichen gebrandmarkt werden, wenn alle Dinge, die die Streitparteien zur Belehrung und zum Beweis vorgetragen haben, in den Akten vermerkt oder beigefügt, nicht aufgefunden werden können.