Quapropter remittendi litigatores ad provincias remotam occasionem atque exclusam penitus intellegant, cum super omni causa interpositam provocationem vel iniustam tantum liceat pronuntiare vel iustam.
von emil.l am 08.09.2014
Daher sollen sie verstehen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Kläger in die Provinzen zurückzuschicken, da in jedem Fall eine Berufung nur als gültig oder ungültig erklärt werden kann.
von leoni.949 am 13.05.2020
Daher sollen sie die Gelegenheit verstehen, Rechtsstreitende in die Provinzen zurückzuschicken, um sie endgültig zu entfernen und auszuschließen, da es bei jedem Fall nur erlaubt ist, eine eingelegte Berufung als unbegründet oder begründet zu erklären.