Nec in his causis, in quibus pronuntiare debent et possunt, facultatem sibi remittendi patere ad iudicium praesidale cognoscant, maxime cum, et si iudicatio alicui litigatorum parti iniusta videatur, interponendae provocationis potestas a sententia ex omni causa prolata libera litigatoribus tribuatur.
von mattheo.j am 07.02.2021
Und in diesen Fällen, in denen sie urteilen müssen und können, sollen sie wissen, dass ihnen die Möglichkeit der Verweisung an das präsidiale Urteil offen steht, besonders da, selbst wenn das Urteil einer Streitpartei als ungerecht erscheinen sollte, den Streitparteien die Befugnis zur Einlegung einer Berufung gegen ein aus irgendeinem Grund gefälltes Urteil frei gewährt wird.
von ada855 am 03.05.2014
In Fällen, in denen Richter sowohl die Pflicht als auch die Fähigkeit haben, ein Urteil zu fällen, sollten sie verstehen, dass sie die Angelegenheit nicht an das Gouverneursgericht verweisen können, insbesondere weil jede Partei, die das Urteil als ungerecht betrachtet, bereits das uneingeschränkte Recht hat, gegen jede Entscheidung Berufung einzulegen, unabhängig vom Grund ihrer Erlassung.