In aliis vero causis tam pecuniariis quam criminalibus apud viros illustres tantummodo comites suos respondere.
von friedrich.p am 30.05.2023
In anderen Fällen, sowohl vermögensrechtlichen als auch strafrechtlichen, nur vor angesehenen Männern ihren Begleitern zu antworten.
von jaimy869 am 24.05.2019
In allen anderen Fällen, sowohl finanziellen als auch strafrechtlichen, müssen sie ausschließlich ihren Grafen vor angesehenen Amtsträgern Rede und Antwort stehen.