Viros devotos palatinos non oportere in hac regia urbe apud virum illustrem praefectum urbis litigare compelli, nisi de aedificatione domorum et servitutibus et annonis orta videatur causa:
von yan.872 am 03.07.2024
Die Palastbeamten sollen nicht gezwungen werden, in dieser Kaiserstadt vor dem Stadtpräfekten vor Gericht zu erscheinen, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheiten des Hausbaus, von Eigentumsrechten oder Nahrungsmittelversorgung.
von sofi.p am 14.05.2020
Die treuen Pfalzherren sollen nicht gezwungen werden, in dieser königlichen Stadt vor dem erlauchten Stadtpräfekten zu prozessieren, es sei denn, der Fall scheine sich auf den Bau von Häusern, Dienstbarkeiten und Versorgungsleistungen zu beziehen.