Ad similitudinem sanctionis, quam de proximis sacrorum promulgavimus scriniorum, etiam in officio sacrarum largitionum atque privatarum pro biennio annum sub perpetua observatione praecipimus custodiri, ita ut et privilegia, quae huiusmodi officiis vel primiceriis sacris legibus deferuntur, integra illibataque serventur.
von muhammad.875 am 26.06.2017
Gemäß der Ähnlichkeit der Verordnung, die wir bezüglich der nächstgelegenen heiligen Archive erlassen haben, befehlen wir auch im Amt der heiligen Zuwendungen und privaten Angelegenheiten, dass ein Jahr anstelle eines Zweijahreszeitraums unter ständiger Beobachtung aufrechterhalten wird, so dass auch die Privilegien, die durch heilige Gesetze solchen Ämtern oder Amtschefs gewährt werden, vollständig und unberührt bewahrt bleiben.
von kristoph.855 am 31.03.2017
In Anlehnung an unser vorheriges Dekret über die heiligen Archive verfügen wir hiermit, dass in der Abteilung für kaiserliche Schenkungen und Privatvermögen die Amtszeit von zwei Jahren durch eine einjährige Amtszeit als dauerhafte Regelung ersetzt wird. Darüber hinaus bleiben alle Privilegien, die durch heilige Gesetze diesen Ämtern und ihren leitenden Beamten gewährt werden, vollständig und unversehrt bestehen.