Palatinos, qui sacrarum remunerationum rationem tractantes inculpanter ad calcem terminumque militiae pervenerint, adiutorem et primicerios diversorum officiorum praecepimus habere privilegia, quae nuper agentum in rebus scholae a nostra sunt mansuetudine contributa, scilicet ut a tironum praebitione memorati reddantur exsortes ceteraque onera non agnoscant.
von jeremy.866 am 24.02.2020
Wir verordnen, dass Palastbeamte, die Schatzamtskonten verwaltet und ihren Dienst mit untadeliger Dienstführung beendet haben, zusammen mit ihren Assistenten und leitenden Offizieren verschiedener Abteilungen, dieselben Privilegien genießen sollen, die wir kürzlich dem Korps der kaiserlichen Agenten gewährt haben. Insbesondere sollen sie von der Gestellung von Rekruten befreit sein und von anderen Verpflichtungen freigestellt werden.
von andreas.911 am 15.04.2015
Wir haben verfügt, dass die Palatini, welche die Abrechnung der heiligen Besoldungen unbescholten bis zum Ende und Abschluss ihres Dienstes geführt haben, die Adjutoren und Primicerii verschiedener Ämter die Privilegien erhalten sollen, die kürzlich der Schola der Agentes in rebus durch unsere Gnade gewährt wurden, und zwar dergestalt, dass die Genannten von der Stellung von Rekruten befreit sind und keine weiteren Lasten anerkennen müssen.