Probatorias memorialium et agentium in rebus, ceterorum nihilo minus apparitorum praetorianae per orientem amplissimae praefecturae, eorum etiam, qui in diversorum iudicum officiis numerantur, ex sacris probatoriis solito more militiae sacramenta sortiri decernimus, non passim nec licenter solis auctoritatibus vel sacrarum litterarum exemplaribus:
von linus.d am 21.01.2016
Wir verfügen, dass offizielle Ernennungen für Urkundenbeamte, Staatsbeamte und andere Mitarbeiter der Östlichen Prätorianischen Präfektur sowie diejenigen, die in verschiedenen Gerichtsämtern tätig sind, ihre offizielle Autorisierung durch ordnungsgemäße heilige Zertifikate nach üblichem Verfahren erhalten müssen, nicht durch informelle Autoritäten oder bloße Kopien offizieller Dokumente.
von nico.935 am 26.03.2019
Wir verfügen, dass die Probatorien der Memoriales und Agenten in rebus, nicht minder der anderen Bediensteten der höchst bedeutenden Prätorianischen Präfektur per Orientem, sowie derjenigen, die in den Kanzleien verschiedener Richter verzeichnet sind, ihre militärischen Eide gemäß Brauch aus heiligen Probatorien erhalten sollen, und zwar nicht wahllos noch willkürlich durch bloße Autoritäten oder Abschriften heiliger Schreiben.