Si tibi servitutis improbe moveatur quaestio, sollemnibus ordinatis de calumnia vel iniuria, prout vindictae viam elegeris, habita contestatione, posteaquam servus non esse fueris pronuntiatus, adversus eam sententiam postulare potes, tunc demum de his etiam quae direpta probaveris restitutionem, cum pro libertate fuerit pronuntiatum, petiturus.
von mohamad.f am 20.07.2023
Sollte gegen dich eine unrechtmäßige Frage der Knechtschaft erhoben werden, nachdem förmliche Verfahren wegen Verleumdung oder Verletzung eingeleitet wurden, gemäß dem Weg der Rechtfertigung, den du gewählt hast, und nach erfolgter Streitverkündung, nachdem du als nicht als Sklave erklärt wurdest, kannst du gegen jenes Urteil Einspruch erheben, um schließlich Wiedergutmachung für die Dinge zu erlangen, die du als weggenommen beweisen wirst, wenn zugunsten der Freiheit ein Urteil gefällt wurde.
von nick.s am 13.07.2017
Wenn jemand unrechtmäßig deinen Status als freie Person in Frage stellt, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Nachdem du die formellen Verfahren bezüglich falscher Anschuldigung oder Verletzung (je nach gewähltem Rechtsweg) eingeleitet hast und nach der förmlichen Anhörung, bei der du als nicht versklavt erklärt wurdest, kannst du diese Entscheidung anfechten. Sobald dann deine Freiheit offiziell festgestellt wurde, kannst du schließlich Entschädigung für alle Besitztümer fordern, deren Wegnahme du nachweisen kannst.