Ius enim adcrescendi, quod antiqua iura in communibus servis manumittendis introducebant, nullius esse momenti nec in posterum frequentari penitus concedimus.
von caspar.877 am 31.03.2020
Das Recht der Anwachsung, welches alte Gesetze beim Freilassen gemeinsamer Sklaven einführten, erklären wir als bedeutungslos und in Zukunft vollständig nicht mehr anzuwenden.
von artur.c am 24.02.2023
Hiermit erklären wir, dass das Recht der Zuwachsung, welches durch alte Gesetze bezüglich der Freilassung gemeinschaftlich gehaltener Sklaven eingeführt wurde, keine rechtliche Gültigkeit mehr besitzt und künftig in keiner Weise angewendet werden darf.