Sin autem socius vel socii recusaverint pretium accipere, licentiam ei damus offerre hoc per publicas personas et sigillo impresso in aedem sacram deponere et sic habere facultatem servum libertate donare et eum habere plenissimam libertatem et civitate romana perfrui et nullum timere ex sociis.
von christoph864 am 20.11.2017
Sollten jedoch ein oder mehrere Partner die Zahlung zu verweigern, gewähren wir die Erlaubnis, diese durch öffentliche Beamte vorzulegen und versiegelt in einem Tempel zu hinterlegen. Danach können sie dem Sklaven die Freiheit gewähren, der dann vollständige Freiheit und römisches Bürgerrecht genießen wird, ohne einen der Partner fürchten zu müssen.
von benedict903 am 19.10.2013
Sollten jedoch ein Partner oder mehrere Partner den Preis zu akzeptieren sich weigern, so geben wir ihm die Erlaubnis, diesen durch öffentliche Personen anzubieten und, mit einem Siegel versehen, in einem heiligen Gebäude zu hinterlegen, und ihm dadurch die Befugnis zu erteilen, den Sklaven in die Freiheit zu entlassen, so dass er die vollständigste Freiheit genießt, die römische Staatsbürgerschaft erhält und keine Furcht vor den Partnern haben muss.