Cum satis fuerat inhumanum, vivos quidem licentiam habere totam suam familiam libertate donare, nisi alia causa impediat libertati, morientibus autem huiusmodi licentiam adimere.
von konstantin.d am 06.01.2020
Es war äußerst unmenschlich, dass lebende Menschen die vollständige Freiheit hatten, ihrer gesamten Hausgemeinschaft die Freiheit zu gewähren, sofern keine andere Einschränkung vorlag, während diese Möglichkeit denjenigen verwehrt blieb, die im Sterben lagen.
von matthias857 am 25.11.2019
Es war hinreichend unmenschlich, dass Lebende zwar die vollständige Erlaubnis hatten, ihre gesamte Familie in Freiheit zu entlassen, sofern keine andere Ursache der Freiheit im Wege stehe, jedoch Sterbenden eine solche Erlaubnis zu entziehen.