Sibi etenim imputent, si, cum liceret lucrari pretium, hoc accipere differunt.
von pascal.922 am 18.04.2024
Sie sollen sich selbst die Schuld zuschreiben, wenn sie, obwohl es ihnen erlaubt war, den Zahlungsbetrag zu erwerben, diesen zu akzeptieren verzögern.
von max.c am 26.05.2017
Sie können sich nur selbst die Schuld geben, wenn sie die Zahlung aufschieben, obwohl sie die Chance hatten, sie zu erhalten.