Videtur autem nobis unumquemque necessitatem habere condicionem implere et pro portione sibi contingente accipere, quidquid ex hoc commodum est, ut hi quidem, qui compleverint iussa, ad lucrum vocentur, qui autem neglexerint, sibi imputent, si ab huiusmodi commodo repellentur.
von manuel.v am 03.07.2020
Es scheint uns, dass jeder die Notwendigkeit hat, die Bedingung zu erfüllen und entsprechend dem ihm zufallenden Anteil zu empfangen, welchen Vorteil auch immer dies mit sich bringt, sodass diejenigen, die die Befehle vollständig ausgeführt haben, zum Gewinn berufen werden, während diejenigen, die sie vernachlässigt haben, sich selbst die Schuld geben müssen, wenn sie von einem solchen Vorteil ausgeschlossen werden.
von evelin.954 am 11.08.2020
Es scheint uns, dass jeder seine Verpflichtung erfüllen und seinen angemessenen Anteil an etwaigen Vorteilen erhalten muss, sodass diejenigen, die die Anweisungen befolgen, Anspruch auf die Gewinne haben, während diejenigen, die sie vernachlässigen, sich selbst die Schuld zuschreiben müssen, wenn ihnen solche Vorteile verwehrt bleiben.