Legatorum seu fideicommissorum usuras ex eo tempore, quo lis contestata est, exigi posse manifestum est.
von clara.j am 06.12.2015
Es ist offensichtlich, dass Zinsen auf Vermächtnisse oder Treuhandvermögen ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit geltend gemacht werden können.
von ellie.947 am 21.03.2019
Es ist offensichtlich, dass Zinsen von Vermächtnissen oder Treuhandvermächtnissen von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden können, an dem der Rechtsstreit anhängig gemacht wurde.