Lis enim tunc videtur contestata, cum iudex per narrationem negotii causam audire coeperit.
von Joline am 29.06.2020
Ein Rechtsfall gilt als offiziell eröffnet, wenn der Richter beginnt, die Einzelheiten der Angelegenheit zu vernehmen.
von maksim.914 am 16.08.2017
Ein Rechtsstreit gilt dann als anhängig, wenn der Richter durch die Darlegung des Sachverhalts begonnen hat, die Sache zu verhandeln.