Ille etiam novissimus antiquae latinitatis modus in civitatem romanam translatus eligendus est, si quis instrumenta, ex quibus servus ostendebatur, vel dederit servo vel corruperit.
von ina.i am 01.04.2022
Jene neueste Methode des antiken lateinischen Gebrauchs, die in den römischen Staat übertragen wurde, muss gewählt werden, wenn jemand einem Sklaven etwas gegeben hat oder die Dokumente verfälscht hat, durch welche ein Sklave nachgewiesen wurde.
von karolin.948 am 10.01.2020
Die neueste Praxis aus dem antiken lateinischen Recht, die in das römische Recht übernommen wurde, muss angewendet werden, wenn jemand entweder Dokumente, die den Sklavenstatus nachweisen, einem Sklaven übergibt oder diese zerstört.