Sed et qui domini funus pileati antecedunt vel in ipso lectulo stantes cadaver ventilare videntur, si hoc ex voluntate fiat vel testatoris vel heredis, fiant ilico cives romani.
von eveline.r am 28.12.2019
Auch Sklaven, die mit Freiheitsmützen dem Trauerumzug ihres Herrn voranschreiten oder an der Totenbahre stehend den Körper fächeln, werden sofort römische Staatsbürger, wenn dies gemäß dem Willen des Verstorbenen oder seines Erben geschieht.
von sina903 am 15.12.2013
Diejenigen, die mit Mützen dem Leichenzug ihres Herren voranschreiten oder die am Bahrtuch stehend den Leichnam zu fächeln scheinen, werden sofort zu römischen Bürgern, wenn dies entweder vom Willen des Erblassers oder des Erben geschieht.