Si ea condicione auluzanus legata testamento praestari voluit, si cum focaria sua matreque eius moraretur, et per eum stetit, quominus voluntati testatoris pareret, cum sponte scripturae testamenti non obtemperaverit, ad petitionem non admittitur.
von amalia.8985 am 28.02.2023
Wenn Auluzanus das Erbe unter der Bedingung erhalten sollte, dass er mit seiner Haushälterin und deren Mutter zusammenlebt, und es sein eigenes Verschulden war, dass er den Wünschen des Erblassers nicht nachkam, indem er absichtlich die Bestimmungen des Testaments nicht erfüllte, verliert er sein Recht, das Erbe zu beanspruchen.
von domenik.m am 15.05.2022
Wenn Auluzanus die Vermächtnisse unter der Bedingung testamentarisch ausgestattet wissen wollte, dass er mit seiner Haushälterin und deren Mutter zusammenleben würde, und es an ihm lag, dass er den Willen des Erblassers nicht befolgte, da er vorsätzlich den Bestimmungen des Testaments nicht nachkam, wird er nicht zur Anspruchstellung zugelassen.