Sed si per te non stat, quominus voluntati testatoris pareas, sed per eum, cui nubere iussa es, quominus id quod tibi relictum est retineas, non oberit.
von levi.a am 10.11.2017
Wenn es nicht durch dich steht, dass du dem Willen des Erblassers nicht Folge leisten kannst, sondern durch denjenigen, dem du zu heiraten befohlen wurdest, dass du das, was dir hinterlassen wurde, nicht behalten kannst, wird es kein Hindernis sein.
von emir.a am 12.11.2017
Wenn es nicht deine Schuld ist, dass du den Wünschen des Erblassers nicht folgen kannst, sondern die Schuld des Mannes, zu dem du zu heiraten angewiesen wurdest, wirst du dein Recht auf das dir Vermachte nicht verlieren.