Nec exemplum legati vel hereditatis, in quibus condicio divortii nonnumquam remitti solet, huic rei comparandum est, cum absurdum sit ideo perpetui edicti neglegi formam, quia patris sui voluntati non obtemperatur.
von milla.d am 06.09.2019
Auch das Beispiel eines Vermächtnisses oder Erbes, bei dem die Scheidungsbedingung mitunter erlassen zu werden pflegt, ist dieser Sache nicht gleichzusetzen, da es absurd wäre, die Form des ewigen Edikts aus dem Grund zu vernachlässigen, weil dem Willen des Vaters nicht Folge geleistet wird.
von isabell8895 am 03.01.2019
Der Fall eines Vermächtnisses oder Erbes, bei dem Scheidungsbedingungen mitunter erlassen werden, lässt sich nicht mit dieser Situation vergleichen, da es keinen Sinn ergäbe, die Regeln des permanenten Edikts einfach zu ignorieren, nur weil jemand die Wünsche seines Vaters nicht befolgt.