Ideo autem duplicia vocantur quia par utriusque litigatoris in his condicio est nec quisquam praecipue reus vel actor intellegitur, sed unusquisque tam rei quam actoris partem sustinet.
von Nelly am 07.07.2014
Daher werden sie deshalb als doppelt bezeichnet, weil in diesen Fällen die Bedingung beider Streitparteien gleich ist, und niemand spezifisch als Beklagter oder Kläger verstanden wird, sondern jeder sowohl die Rolle des Beklagten als auch des Klägers trägt.
von leopold.b am 24.11.2018
Diese Handlungen werden als Wechselhandlungen bezeichnet, weil beide Parteien dabei auf gleicher Augenhöhe stehen und niemand ausschließlich als Beklagter oder Kläger gilt, sondern jede Person beide Rollen gleichzeitig einnimmt.