Si autem frater tuus in potestate mortis tempore fuerat nec ullum testamentum relictum vel novissimum iudicium communis patris teque emancipatum probatum fuerit, ab intestato te ad successionem paternam venientem ad collationem forma edicti perpetui certo iure provocat.
von emilio858 am 23.07.2020
Wenn jedoch dein Bruder zum Todeszeitpunkt unter väterlicher Gewalt stand, kein Testament hinterlassen wurde oder kein letztes Urteil des gemeinsamen Vaters vorlag und du als emanzipiert nachgewiesen wurdest, ruft er dich kraft bestimmten Rechts zur Erbausgleichung, wenn du aus Intestaterbfolge zur väterlichen Erbschaft kommst, gemäß der Form des ewigen Edikts.
von annika.q am 29.01.2019
Wenn dein Bruder zum Zeitpunkt seines Todes noch unter der väterlichen Gewalt stand, der Vater weder ein Testament noch irgendwelche letzten Anweisungen hinterlassen hat und nachgewiesen wird, dass du emanzipiert warst, dann hat dein Bruder das Recht, von dir zu verlangen, dass du bei der Geltendmachung deines Erbanteils am väterlichen Nachlass dein Vermögen gemäß der Bestimmungen des Perpetualedikts in die gemeinsame Erbmasse einbringst.