Unde consulte ac pro iuris ratione collationem fratribus tuis, quos in patris communis mortis tempore fuisse potestate proponis, offers.
von milena.z am 15.07.2023
Du handelst daher klug und rechtmäßig, indem du den Erbteil mit deinen Brüdern teilst, die, wie du sagst, zum Zeitpunkt des Todes des Vaters noch unter dessen väterlicher Gewalt standen.
von sofia954 am 02.11.2015
Daher bieten Sie, nach weiser Überlegung und rechtlicher Vernunft, Ihren Brüdern Kollation an, die, wie Sie darlegen, zum Zeitpunkt des Todes des gemeinsamen Vaters unter dessen Gewalt standen.