Creditori nihilo minus pigneraticia contraria actione adversus debitorem competente, ut ex omni parte omnique studio id, quod semper properamus, ad effectum perducatur, ut ultima elogia defunctorum legitimum finem sortiantur:
von maryam.823 am 23.12.2019
Mit einer Pfandgegenhandlung, die dem Gläubiger nicht minder zusteht gegen den Schuldner, so dass von jeder Seite und mit jedem Eifer das, was wir stets beschleunigen, zur Wirkung gebracht wird, damit die letzten Verfügungen der Verstorbenen ihren rechtmäßigen Abschluss erlangen:
von till.915 am 21.03.2014
Während der Gläubiger weiterhin das Recht hat, eine Gegenklage bezüglich des Pfands gegen den Schuldner zu erheben, damit wir mit allen möglichen Mitteln und Bemühungen das erreichen, was wir stets anstreben: sicherzustellen, dass die letzten Verfügungen der Menschen ordnungsgemäß ausgeführt werden: