Bonae fidei procul dubio emptoribus integra iura et nullo modo ex hac constitutione deminuta contra venditores habentibus.
von valentin.832 am 10.04.2021
Käufer, die in gutem Glauben handeln, behalten zweifellos ihre vollständigen Rechte gegenüber Verkäufern, und diese Rechte werden durch dieses Gesetz in keiner Weise eingeschränkt.
von lya9896 am 05.01.2019
Käufern guten Glaubens, zweifellos mit vollständigen Rechten und in keiner Weise durch diese Verfügung geschmälert gegenüber Verkäufern.