In legatis vel fideicommissis verborum necessaria non sit observantia, ita ut nihil prorsus intersit, quis talem voluntatem verborum casus exceperit aut quis loquendi usus effuderit.
von nikita.q am 25.04.2019
Bei Vermächtnissen oder Treuhandverhältnissen ist eine strikte Beachtung der Wortwahl nicht erforderlich, sodass es keinerlei Bedeutung hat, welche Wortform die Absicht eingefangen hat oder welcher Sprachgebrauch sie hervorgebracht hat.
von thea.z am 28.10.2023
Bei Vermächtnissen und Treuhandverfügungen ist eine bestimmte Wortwahl nicht erforderlich, sodass es überhaupt keine Rolle spielt, welche genauen Worte zur Ausdruck der Absicht verwendet werden oder wie sie formuliert sind.