Uxor patrui tui si testata decesserit, res tuas tantum usum fructum earum habens legare non potuit.
von malea837 am 28.01.2016
Die Frau deines Onkels väterlicherseits konnte, falls sie mit einem Testament verstorben war, deine Sachen, über die sie nur das Nutzungsrecht hatte, nicht vermachen.
von adam.u am 07.10.2017
Die Frau deines Onkels konnte, obwohl sie bei ihrem Tod ein Testament hatte, dein Eigentum nicht vererben, da sie nur das Recht zum Nießbrauch besaß.