Cum quaestio talis de significatione verborum animos veterum movit, si quis cuidam agrum puta cornelianum vel alium quendam in solidum legaverit, deinde alii partem eius dimidiam, quantam portionem primus, quantam secundus legatarius consequitur ( simili dubitatione et in hereditate et in fideicommissis habita), cumque computationes multae introducebantur et multis ratiocinatoribus dignae:
von niclas8829 am 24.04.2015
Als eine solche Frage über die Bedeutung von Worten die Gemüter der Alten bewegte, wenn jemand jemandem das Cornelische Feld oder ein anderes Grundstück im Ganzen vermacht hatte, dann einem anderen die Hälfte davon, welchen Anteil der erste, welchen Anteil der zweite Erbe erhält (eine ähnliche Zweifelsfrage sowohl bei Erbschaft als auch bei Vermächtnissen), und als viele Berechnungen eingeführt wurden, die vieler Rechner würdig waren:
von yann.g am 08.04.2021
Als die Alten mit einer Frage zur Auslegung von Wörtern konfrontiert waren, bei der jemand ein Grundstück (zum Beispiel das Cornelische Anwesen oder ein anderes Eigentum) vollständig an eine Person vermacht hatte und dann die Hälfte davon an eine andere Person, herrschte Unsicherheit darüber, wie viel jeder Begünstigte erhalten sollte. Dieselbe Zweifel bestanden sowohl bei Erbschaften als auch bei Treuhandvermächtnissen und führten zu zahlreichen komplexen Berechnungen, die die Hinzuziehung zahlreicher Experten erforderten: