Nos huiusmodi computationes quasi superfluas et contrarias voluntati testatorum omnes esse sopiendas censemus.
von toni.p am 30.05.2021
Wir sind der Ansicht, dass derartige Berechnungen, da sie sowohl unnötig als auch entgegen dem Willen der Erblasser sind, vollständig beseitigt werden sollten.