Nos huiusmodi computationes quasi superfluas et contrarias voluntati testatorum omnes esse sopiendas censemus.
von wilhelm8939 am 01.07.2014
Wir erachten Berechnungen dieser Art als überflüssig und dem Willen der Erblasser zuwider und befinden, dass sie einzustellen sind.
von toni.p am 30.05.2021
Wir sind der Ansicht, dass derartige Berechnungen, da sie sowohl unnötig als auch entgegen dem Willen der Erblasser sind, vollständig beseitigt werden sollten.