Nec enim interest, si dicatur " heredem facio" vel " instituo" vel " volo" vel " mando" vel " cupio" vel " esto" vel " erit", sed quibuslibet confecta sententiis, quolibet loquendi genere formata institutio valeat, si modo per eam liquebit voluntatis intentio, nec necessaria sint momenta verborum, quae forte seminecis et balbutiens lingua profudit.
von samuel9875 am 07.05.2016
Es ist unerheblich, ob jemand sagt: Ich ernenne zum Erben oder Ich setze ein oder Ich will oder Ich bestimme oder Ich wünsche oder es sei oder es soll sein - jede Verfügung ist gültig, unabhängig von der genauen Formulierung oder Wortwahl, solange die Absicht der Person klar ist. Die formalen Worte sind nicht wichtig, besonders wenn sie von jemandem stammen, der im Sterben liegt und kaum sprechen kann.
von finn.851 am 13.03.2019
Es ist unerheblich, ob man sagt: Ich mache zum Erben oder ich setze ein oder ich wünsche oder ich befehle oder ich begehre oder er soll sein oder er wird sein, sondern eine Verfügung, die mit beliebigen Worten geformt, in welcher Sprechweise auch immer gestaltet, ist gültig, wenn nur durch sie die Absicht des Willens klar wird, und die formalen Worte nicht notwendig sind, die vielleicht eine halbtote und stammelnde Zunge hervorgebracht hat.