Quae ex relationibus vel suggestionibus iudicantium per consultationem in commune florentissimorum sacri nostri palatii procerum auditorium introducto negotio statuimus vel quibuslibet corporibus aut legatis aut provinciae vel civitati vel curiae donavimus, nec generalia iura sint, sed leges fiant his dumtaxat negotiis atque personis, pro quibus fuerint promulgata, nec ab aliquo retractentur:
von oemer932 am 22.10.2017
Diejenigen Verfügungen, die wir aufgrund von Berichten oder Vorschlägen der Richter durch Beratung im gemeinsamen Auditorium der hervorragendsten Adligen unseres heiligen Palastes, nachdem eine Angelegenheit vorgebracht wurde, erlassen haben, oder die wir irgendeiner Körperschaft oder Gesandtschaft oder einer Provinz oder einer Stadt oder einem Stadtrat gewährt haben, sollen nicht als allgemeine Rechte gelten, sondern nur als Gesetze für jene Angelegenheiten und Personen, für die sie verkündet wurden, und sollen von niemandem angefochten werden:
von collin836 am 08.04.2015
Die Entscheidungen, die wir aufgrund von Richterberichten oder Empfehlungen treffen, nach Beratung mit der Versammlung der ausgezeichneten Adligen in unserem heiligen Palast, oder die Privilegien, die wir bestimmten Organisationen, Botschaftern, Provinzen, Städten oder Gemeinderäten gewähren, sollen nicht als allgemeine Gesetze betrachtet werden. Stattdessen sollen sie nur als Gesetze für die spezifischen Fälle und Personen gelten, für die sie erlassen wurden, und niemand soll sie anfechten.