Inter aequitatem iusque interpositam interpretationem nobis solis et oportet et licet inspicere.
von felizitas.q am 03.03.2018
Nur wir haben sowohl das Recht als auch die Pflicht, die Interpretation zwischen Billigkeit und Gesetz zu untersuchen.
von rebekka.n am 16.07.2021
Die Interpretation zwischen Billigkeit und Recht zu prüfen, ist uns allein sowohl notwendig als auch gestattet.