Codicillis perfectissimatus fruantur, qui impetraverint, si abhorreant a condicione servili vel fisco aut curiae obnoxii non sint vel si pistores non fuerint vel non in aliquo negotio constiterint nec sibi honorem venali suffragio emerint nec rem alicuius administraverint.
von melissa9991 am 28.03.2016
Diejenigen, die Zeugnisse des Perfectissimatus-Ranges erhalten haben, dürfen diese nur genießen, wenn sie:
- nicht von dienender Status sind;
- nicht beim Finanzamt oder Stadtrat verschuldet sind;
- niemals Bäcker gewesen sind;
- nicht im Handel tätig waren;
- ihre Position nicht durch Bestechung erworben haben;
- und nicht die Vermögenswerte anderer verwaltet haben.
von jayden.b am 18.07.2023
Sie mögen die Codicille des Ranges eines Perfectissimus genießen, diejenigen, welche sie erworben haben, wenn sie frei von Sklavenbedingungen sind oder nicht dem Fiskus oder der Kurie verpflichtet sind, oder wenn sie keine Bäcker gewesen sind oder sich nicht in irgendeinem Geschäft betätigt haben und sich keine Ehre durch käufliche Stimmen erkauft haben, noch das Vermögen irgendeines anderen verwaltet haben.