Equites romanos secundum gradum post clarissimatus dignitatem obtinere iubemus.
von muhammet978 am 06.10.2013
Wir befehlen, dass die römischen Ritter den zweiten Rang nach der Würde des Clarissimatus einnehmen.
von celine.u am 03.07.2021
Wir verfügen, dass die römischen Ritter den zweiten Rang unterhalb der Senatorenklasse einnehmen sollen.